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Förderverein
Förderverein der Friedrich-Realschule
Es ist eine der wichtigsten Aufgaben in unserer Gesellschaft überhaupt, die Entwicklung und das Lernen der Kinder und Jugendlichen zu unterstützen. Je mehr Menschen sich daran mit ihren Ideen, ihren Fähigkeiten, ihrer Zeit und ihrem Geld beteiligen, desto besser.
Ein Schulförderverein bietet viele Möglichkeiten, etwas für das Wohl der Schule und für die Lern- und Entwicklungschancen der Schüler:innen zu tun.
Der Förderverein der Friedrich-Realschule e.V. wurde 1996 gegründet und ist gemeinnützig anerkannt. Unsere gemeinsamen Projekte und Ziele sind die beste Grundlage für ein positives Bild der Schule in der Öffentlichkeit. Sie stiften ein „Wir-Gefühl“.
Vorstand
Der Vorstand
Der Vorstand besteht laut unserer Satzung aus drei Personen, und zwar dem / der Vorsitzenden, einem/r Stellvertreter/in und dem / der Kassenwart/in. Gewählt wird der Vorstand von der ordentlichen Mitgliederversammlung alle zwei Jahre. Diese und weitere rechtliche Informationen finden sich in unserer Satzung.

Herr Engels (li), Frau Haist, Herr Weingärtner (re) [2025]
Förderung
Was macht der Schulförderverein?
Unser Schulförderverein unterstützt die Friedrich-Realschule in vielfältiger Weise – ideell, organisatorisch und finanziell. Ziel ist es, allen Schülerinnen und Schülern bestmögliche Lern- und Entwicklungschancen zu bieten und das Schulleben aktiv mitzugestalten.
Unsere Aufgaben und Möglichkeiten
Der Verein wirbt zusätzliche finanzielle Mittel ein, um Projekte und Aktivitäten zu ermöglichen, die sonst nicht realisierbar wären – zum Beispiel besondere Anschaffungen, kulturelle Veranstaltungen oder schulübergreifende Aktionen.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung von Klassen und Schülergruppen, etwa bei gemeinsamen Unternehmungen, Projekttagen oder Klassenfahrten. So profitieren ganze Lerngruppen von den Fördermitteln und können besondere Erlebnisse miteinander teilen, die den Zusammenhalt stärken.
Engagement und Gemeinschaft
Neben finanzieller Hilfe fördern wir auch das ehrenamtliche Engagement von Eltern, Lehrkräften und Freund:innen der Schule. Durch gemeinsame Aktionen – wie etwa die Einrichtung unseres Schülercafés "Das Friedrich's" oder die Unterstützung von Schulfesten – entsteht ein stärkeres Wir-Gefühl.
So wächst die Identifikation mit unserer Schule, und es entsteht Stolz auf das, was wir gemeinsam erreichen.
Prävention und soziale Entwicklung
Der Förderverein möchte Projekte anstoßen, die soziale Kompetenzen und persönliche Entwicklung fördern – insbesondere für Kinder, denen das schulische Lernen manchmal schwerfällt. Erfolgserlebnisse außerhalb des Unterrichts können entscheidend dazu beitragen, Motivation und Selbstvertrauen zu stärken.
Unser Ziel
Der Schulförderverein versteht sich als aktiver Mitgestalter des Schullebens.
Wir möchten Impulse setzen, neue Ideen verwirklichen und dazu beitragen, dass die Friedrich-Realschule ein Ort bleibt, an dem sich alle willkommen, gefördert und wertgeschätzt fühlen.
Netzwerk
Zusammen stark
Der Förderverein ist ein wichtiges Aushängeschild der Friedrich-Realschule. Er stärkt die Verbindung zwischen Schule, Eltern, Stadt und Öffentlichkeit und sorgt für eine transparente und lebendige Kommunikation.
Wir möchten die Kompetenzen und das Engagement unserer Mitglieder aktiv nutzen – für neue Ideen, kreative Projekte und zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten. Gleichzeitig suchen wir stetig nach neuen Netzwerkpartnern, um die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, Vereinen und der Stadt Weinheim weiter auszubauen.
Die Mitglieder unseres Fördervereins bringen ganz unterschiedliche Stärken mit – von fachlichem Know-how über handwerkliches Geschick bis hin zu organisatorischem Talent. Diese Vielfalt ist unsere Stärke: Sie ermöglicht es uns, Ideen zu bündeln und gemeinsam erfolgreich umzusetzen.
Anschrift
Förderverein der
Friedrich-Realschule Weinheim e.V.
Bergstraße 70
69469 Weinheim
Anträge
Satzung
Satzung des Fördervereins der Friedrich-Realschule Weinheim e.V.
1. Name, Sitz und Zweck
§ 1 Der Verein führt den Namen „Förderverein der Friedrich-Realschule Weinheim e.V.“. Er hat seinen Sitz in 69469 Weinheim, Bergstr. 70 und ist beim Amtsgericht Mannheim in das Vereinsregister eingetragen.
§ 2 Der Verein bezweckt die ideelle und finanzielle Förderung der Friedrich-Realschule. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der Werbung für den geförderten Zweck dienen. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung des Vereins für ihre Mitgliedschaft keinerlei Entschädigung.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Die Vereinsämter sind Ehrenämter. Für die Erfüllung von satzungsgemäßen Aufgaben (z.B. Projekte, Übungsleitung) kann jedoch eine angemessene Vergütung oder Aufwandsentschädigung (z.B. Übungsleiterpauschale) gezahlt werden.
§ 3 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S. des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff AO). Er ist ein Förderverein i.S. von § 58 Nr. 1 AO, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung der Friedrich-Realschule verwendet.
2. Mitgliedschaft und Beiträge
§ 4 Sowohl natürliche Personen (Einzelpersonen und Familien) als auch juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (z.B. Einzelfirmen, OHG, KG, GmbH, Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts) können Mitglieder des Vereins werden. Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftliche Beitrittserklärung und deren Annahme durch den Vorstand.
§ 5 Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Jahresbeiträge und deren Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Jedes Mitglied hat das Recht, einen selbstgewählten höheren Jahresbeitrag zu entrichten.
§ 6 Der Beitrag ist für jedes Geschäftsjahr bis zum 31. Dezember fällig und an den Förderverein einzuzahlen. Nicht eingegangene Beiträge werden in Textform (z.B. per E-Mail) angemahnt. Spenden können jederzeit eingezahlt werden. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 7 Die Mitgliedschaft erlischt: a) durch Tod b) durch Austrittserklärung, die in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) bis spätestens 1. Oktober des laufenden Jahres an den Vorstand zu richten ist und erst zum Ende des Geschäftsjahres wirksam wird.
3. Verwaltung
§ 8 Organe des Vereins sind:
- der Vorstand
- die Mitgliederversammlung
§ 9 Der Vorstand besteht aus drei Personen und zwar
- dem/der Vorsitzenden
- einem/r Stellvertreter/in
- dem / der Kassenwart/in
Beisitzer/innen können den Vorstand erweitern. Der Vorstand wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung auf 2 Jahre gewählt und bleibt bis zur ordnungsgemäßen Neuwahl im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so entscheidet der restliche Vorstand, sofern er aus mindestens 2 Mitgliedern besteht.
Die Rechnungsprüfer/innen werden ebenfalls für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
§ 10 Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter, jeweils mit Einzelvertretungsbefugnis mit der Maßgabe, dass für das Innenverhältnis gilt, dass der stellvertretende Vorsitzende nur dann von seiner Vertretungsbefugnis Gebrauch machen soll, wenn der Vorsitzende verhindert ist.
§ 11 Der Vorstand verwaltet das Vermögen des Vereins. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, in der die finanzielle Verfügungsbefugnis der einzelnen Vorstandsmitglieder (z.B. Höchstgrenzen für Einzelverfügungen ohne Vorstandsbeschluss) geregelt wird.
§ 12 Der Vorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens 3 Mitgliedern. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Beschlüsse können auch schriftlich, fernmündlich, per E-Mail oder in Online-Sitzungen gefasst werden. Über jede Vorstandssitzung ist ein Protokoll zu führen. Diese Protokolle können von jedem Mitglied auf Verlangen eingesehen werden.
§ 13 Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich, grundsätzlich bis spätestens 31. März statt.
Der/die Vorsitzende oder im Verhinderungsfall der/die Stellvertreterin kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Er/sie ist dazu verpflichtet, wenn 3 Mitglieder des Vorstandes oder ein Fünftel der am Anfang des Geschäftsjahres vorhandenen Mitglieder oder 30 Mitglieder es schriftlich beantragen.
Die Mitglieder sind zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung mindestens 10 Tage vorher mit Angabe der Tagesordnung durch den/die Vorsitzende oder dessen/deren Stellvertreter/in einzuladen. Die Einladung erfolgt in Textform (z.B. per E-Mail oder Brief) an die dem Verein zuletzt bekannte Adresse der Mitglieder. Soweit keine E-Mail-Adresse vorliegt, erfolgt die Einladung schriftlich. Zusätzlich wird der Termin auf der Homepage der Schule/des Vereins bekanntgegeben.
§ 14 Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung erstreckt sich auf:
a) Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes
b) Abnahme der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes
c) Wahl des Vorstandes, soweit eine solche erforderlich ist
d) Entgegennahme, Beratung und Beschlussfassung von Anträgen und Anregungen aus dem Kreis der Mitglieder
e) Wahl von zwei Rechnungsprüfern, die nicht dem Vorstand angehören dürfen
f) Satzungsänderung, Auflösung des Vereins oder sonstige nach dem Gesetz erforderlichen Beschlussfassungen
g) Wahl von Ausschüssen nach Bedarf
§ 15 Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Ergibt sich bei der Abstimmung über einen Antrag Stimmengleichheit, so gilt der Antrag als abgelehnt. Bei Wahlen entscheidet in solchen Fällen das Los.
Beschlüsse über Satzungsänderungen, über Abwahl des Vorstandes oder über Auflösung des Vereins erfordern die Zustimmung von mindestens zwei Drittel der anwesenden Mitglieder.
Über jede Mitgliederversammlung ist Protokoll zu führen.
§ 16 Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Weinheim, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Rahmen der Friedrich-Realschule zu verwenden hat.
§ 17 Datenschutz Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.
Weinheim, den 11.03.2026
Förderbeispiele
Förderung moderner Lernorte
MakerSpace und TV-Studio
Ein zentrales Ziel unseres Fördervereins ist die Unterstützung moderner Lern- und Arbeitsumgebungen, die kreatives und praxisorientiertes Lernen ermöglichen.
Dank finanzieller und organisatorischer Hilfe konnten in den letzten Jahren der MakerSpace sowie das Schülerfernsehen mit eigenem TV-Studio an der Friedrich-Realschule weiter ausgebaut werden.
Im MakerSpace experimentieren Schülerinnen und Schüler mit 3D-Druck, Robotik, Elektronik und Lasertechnik – ein Ort, an dem Ideen Gestalt annehmen und technische Neugier gefördert wird.
Im TV-Studio lernen sie den professionellen Umgang mit Kamera, Ton und Schnitt und produzieren eigene Sendungen für das Schulfernsehen.
Durch die Unterstützung des Fördervereins konnten Geräte angeschafft, Workshops finanziert und Projekte ermöglicht werden, die weit über den regulären Unterricht hinausgehen.
So wird die Friedrich-Realschule zu einem Ort, an dem Innovation, Teamarbeit und Medienkompetenz lebendig werden.
Patenausflüge
Ein besonderes Anliegen des Fördervereins ist die Stärkung des Gemeinschaftsgefühls an unserer Schule.
Dazu tragen die Patenausflüge der 5. Klassen mit ihren Patinnen und Paten aus den 8. und 9. Klassen wesentlich bei.
Der Förderverein unterstützt diese gemeinsamen Aktivitäten – ob beim Bowling, Minigolf oder einem Picknick im Grünen – durch finanzielle Zuschüsse und organisatorische Hilfe.
Diese Ausflüge bieten den neuen Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit, ihre Paten besser kennenzulernen, Vertrauen aufzubauen und sich schnell in der neuen Umgebung wohlzufühlen.
So leisten die Patenausflüge einen wichtigen Beitrag dazu, dass der Start an der Friedrich-Realschule gelingt – gemeinsam, mit Spaß und Zusammenhalt.
Prävention und Aufklärung
Ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit unseres Fördervereins liegt im Bereich Prävention und Wertebildung.
Gemeinsam mit der Schule unterstützen wir regelmäßig Vorträge, Workshops und Theatervorführungen, die Schülerinnen und Schüler für Themen wie Mobbing, Zivilcourage, Suchtprävention und digitale Verantwortung sensibilisieren.
Besonders beeindruckend sind dabei die Aufführungen des „Couragierten Theaters Q-Rage“, das mit realitätsnahen Szenen Denkanstöße gibt und zu offenem Austausch anregt.
Durch diese Veranstaltungen lernen unsere Schülerinnen und Schüler, Konflikte respektvoll zu lösen, Verantwortung zu übernehmen und mutig für andere einzustehen.
Der Förderverein trägt durch finanzielle Zuschüsse und organisatorische Unterstützung dazu bei, dass solche wertvollen Angebote regelmäßig und für alle Klassen möglich sind.
Schulhofgestaltung
Mit großzügiger Unterstützung der Firma Syntax konnte unser Schulhof in den letzten Jahren deutlich aufgewertet werden. Durch das Engagement zahlreicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstanden zahlreiche neue Sitzgelegenheiten sowie ein Grill- und Pizzahaus, das inzwischen ein beliebter Treffpunkt auf dem Schulgelände ist.
In den Jahren 2023, 2024 und 2025 halfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tatkräftig beim Aufbau mit – zusätzlich stellte das Unternehmen finanzielle Mittel für den Materialkauf bereit. Herzlichen Dank an alle Beteiligten für diese großartige Unterstützung!
Die neuen Sitzbereiche werden von unseren Schülerinnen und Schülern täglich rege genutzt.
Das Grill- und Pizzahaus dient darüber hinaus als praktischer Stauraum für unsere Biertischgarnituren und den Sommerspieleschrank, sodass alles direkt auf dem Schulhof griffbereit ist und spontane Aktivitäten ermöglicht werden.










